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Bali...ein kurze Beschreibung 
Ausflüge
Bali Chakra Tours & Travel - Allgemeine Geschäftsbedingungen
 

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeine Bedingungen
2. Abschluss eines Buchungsvertrags / Anmeldung
3. Bezahlung
4. Bezahlungsart / Bankverbindung
5. Leistungen / Preise
6. Rücktritt / Kündigung und Umbuchung durch den Kunden / Ersatzperson
7. Leistung- und Preisänderung
8. Gewährleistung / Haftung
9. Anmeldung von Ansprüchen
10. Beschränkung der Haftung
11. Gesundheitsbestimmungen
12. Anwendbares Recht / Gerichtsstand
12. Website Rechte / Website Gebrauch / Verbindlichkeiten / Datenschutz

1. Allgemeine Bedingungen
Alle angebotenen Programme werden von Deutsch- oder Englischsprechenden, örtlichen Reiseleitern geführt. Der Kunde hat sich zu den angegebenen Abholzeiten in der Hotellobby bereitzuhalten. Bei zu spät Erscheinen von mehr als 30 Minuten ist der Veranstalter berechtigt, von einer Durchführung zurückzutreten und die allgemeinen Stornogebühren für Nichterscheinen zu berechnen. Die Programme beinhalten die in der Beschreibung erwähnten Leistungen, einschließlich Eintrittsgelder und Parkgebühren.

2. Abschluss eines Buchungsvertrags / Anmeldung
Mit der Anmeldung bietet der Kunde PT. BaliChakra Bhuwana Agung, Veranstalter von balichakratours.com und nachfolgend Veranstalter genannt, den Abschluss eines Buchungsvertrags verbindlich an. Bei der Anmeldung für mehrere Teilnehmer haftet der Anmelder neben diesen Teilnehmern für deren vertraglichen Verpflichtungen wie für seine eigenen. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch den Veranstalter zustande. Der Kunde erhält mit oder unverzüglich nach Vertragsabschluss eine schriftliche Buchungsbestätigung und eine Vorabrechnung. Eine Buchung kann schriftlich oder mündlich (E-Mail, Fax, telefonisch, persönliche Ansprache) durchgeführt werden, muss jedoch immer schriftlich, per Fax oder E-Mail, beim Veranstalter vorliegen und von diesem in gleicher Form bestätigt werden. Der Kunde verpflichtet sich bei "nur Ausflugsbuchung", sich sofort nach seiner Ankunft auf Bali beim Veranstalter zu melden, um einen Termin für die Zahlungsabwicklung zu vereinbaren.

3. Bezahlung
Für Ausflüge ist die Bezahlung mindestens 2 Tage vor Tourbeginn im Büro des Veranstalters zu begleichen oder ein Mitarbeiter des Veranstalters wird den Kunden an seinem Aufenthaltsort aufsuchen, um die Bezahlung zu erledigen. Für Hotelbuchungen oder einer mehrtägige Rundreise, welche mehrere Hotelbuchungen beinhaltet, ist eine Anzahlung von 50% des Gesamtpreises mindestens 14 Tage im Vorhinein zu leisten. Der Restbetrag ist spätestens 7 Tage vor Reiseantritt zu begleichen. Nach Bezahlung des Gesamtbetrags erhält der Kunde vom Veranstalter einen Originalgutschein (Voucher) ausgehändigt, welcher ihn zur Teilnahme der auf dem Gutschein angegebener Leistung berechtigt. Ist der fällige Ausflugspreis nicht bis zum vertraglich vereinbarten Ausflugsantritt voll bezahlt, berechtigt dies den Veranstalter die Buchung zu streichen und befreit den Veranstalter von der Leistungspflicht. Der Veranstalter kann weiterhin vom Kunden die entsprechenden Rücktrittskosten (siehe Punkt 6) verlangen, wenn dieser nicht ein Recht zur Zahlungsverweigerung hat.

4. Bezahlungsart / Bankverbindung
Wir akzeptieren Barbezahlung in Euro oder Indonesischen Rupiah. Kreditkarten können nicht akzeptiert werden. Es gibt auf Bali unzählige Bankomaten (ATM), wo man problemlos Bargeld in Rupiah abheben kann. Für eine mehrtägige Rundreise ist eine Anzahlung erforderlich. Nach Buchungsabschluss erhalten Sie eine Rechnung mit der aktuellen Bankverbindung.
Anfallende Kosten jeglicher Art für eine Überweisung sind vom Kunden selbst zu tragen und können nicht vom Rechnungsbetrag abgezogen werden. Der Veranstalter enthält sich weiterhin jeglicher Verantwortung für einen Überweisungsträger. Der Rechnungsbetrag für eine Überweisung hat spätestens 7 Tage vor Reisesantritt beim Veranstalter vorzuliegen.

5. Leistungen / Preise
Der Umfang der vertraglichen Leistung bestimmt sich grundsätzlich nach den Angaben im Programm und den auf dem Originalgutschein (Voucher) angeführten Angaben. Buchungen mit Programmabweichungen sind mit individueller Preisberechnung auf Anfrage möglich und schriftlich durchzuführen. Alle Preise sind einschließlich Steuer pro Person in Amerikanischen Dollar oder Euro angegeben. Ein Kind bis zum vollendeten 6. Lebensjahr (bei einer mehrtägigen Rundreise zusammen mit den Eltern im Zimmer ohne Extrabett) frei, vom 7. bis zum vollendeten 12. Lebensjahr werden 50 % vom Gesamtpreis berechnet oder gesondert angegeben.

6. Rücktritt / Kündigung und Umbuchung durch den Kunden / Ersatzperson
Für Tagesausflüge
Lässt sich der Kunde schriftlich durch eine andere Person bis 2 Tage vor Ausflugsantritt ersetzen, ist dies kostenfrei. Umbuchungswünsche hinsichtlich Ausflugstermin und Abholhotel sind spätestens 2 Tage vor Ausflugsantritt schriftlich anzuzeigen und werden kostenfrei berücksichtigt. Die pauschalierten Rücktrittskosten (Stornogebühr) betragen 12 Std, vor Ausflugsantritt 25%, bei Nichterscheinen zum Ausflug 75% vom Ausflugspreis. Bei einer späteren Neubuchung eines versäumten Tagesausfluges werden nur 85% des Verkaufspreises berechnet.
Für eine mehrtägige Rundreise mit Hotelaufenthalt.
Lässt sich der Kunde schriftlich durch eine andere Person bis 5 Tage vor Ausflugsantritt ersetzen ist dies kostenfrei, vom 4. bis zum Tag des Reiseantritts wird ein Betrag von USD 25.00 pro Person verrechnet. Treffen schriftliche Umbuchungswünsche hinsichtlich Ausflugstermin bis einschließlich 14 Tage vor Antritt beim Veranstalter ein, werden diese, sofern sie durchführbar sind, kostenlos erledigt. Bei einer späteren Umbuchung werden folgende Kosten verrechnet:
vom 14. - 7. Tag vor Ausflugsantritt 10%
vom 6. - 2. Tag vor Ausflugsantritt 25%
ab 1. Tag vor Reiseantritt 45%
ab dem Tag des Reiseantritts 50%
Der Mindestbetrag für eine Buchungsänderung beträgt Euro 50.00 pro Buchung.

7. Leistungs- und Preisänderung
Soweit der Gesamtablauf einer gebuchten Tour nicht unwesentlich beeinträchtigt wird sind Leistungsänderungen und Abweichungen gestattet. Bei erheblichen Preisveränderungen von Hotelraten, Gebühren, Tarifen, Steuern, geltender Wechselkurse u.ä. ist es dem Veranstalter gestattet, einen Preis entsprechend anzugleichen, wenn zwischen dem Vertragsabschluss und dem vereinbartem Ausflugsdatum mehr als 1 Monat liegt. In diesem Fall wird der Kunde unverzüglich, spätestens jedoch 21 Tage vor Ausflugsantritt, davon in Kenntnis gesetzt. Erhöht sich ein Ausflugspreis um mehr als 10%, kann der Kunde innerhalb von 7 Tagen nach unserer Mitteilung ohne Zahlung eines Ersatzanspruches zurücktreten. Die Rücktrittserklärung muss schriftlich erfolgen und uns bis 10 Tage vor den geplanten Ausflug vorliegen.

8. Gewährleistung / Haftung
Werden Leistungen nicht vertragsgemäß erbracht, kann der Kunde Abhilfe verlangen. Der Veranstalter kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Der Veranstalter kann Abhilfe in der Weise schaffen, dass eine gleichwertige Ersatzleistung erbracht wind, sofern dies für den Kunden zumutbar ist und der Mangel nicht bewusst herbeigeführt wurde bzw. die Abhilfe keine unzulässige Vertragsänderung darstellt. Tritt ein Mangel auf oder fehlt eine zugesicherte Eigenschaft, ist der Kunde verpflichtet, zunächst unverzüglich gegenüber dem Leistungsträger zu rügen, um Gelegenheit zur sofortigen Abhilfe zu schaffen. Schafft der Leistungsträger nicht sofort Abhilfe, hat der Kunde den Mangel unverzüglich bei einer Vertretung (Reiseleitung) des Veranstalters anzuzeigen. Gleiches gilt, wenn dem Kunden die Rüge beim Leistungsträger nicht möglich oder zumutbar ist. Unterlässt der Kunde die Rüge des Mangels schuldhaft, ist er mit Minderungs- und vertraglichen Schadenersatzansprüchen deswegen ausgeschlossen. Eine Kündigung des Buchungsvertrags durch den Kunden wegen eines Mangels, der eine Programm erheblich beeinträchtigt, ist nur dann zulässig, wenn der Veranstalter keine zumutbare Abhilfe leistet, nachdem der Kunde dem Veranstalter hierfür eine angemessene Frist gesetzt hat. Einer Fristsetzung bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist, vom Veranstalter verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung durch ein besonderes Interesse des Kunden gerechtfertigt ist.

9. Anmeldung von Ansprüchen

Will der Kunde gegen den Veranstalter Ansprüche aus dem Reisevertrag oder aus unerlaubter Handlung geltend machen, so hat er diese Ansprüche innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung eines Ausflugs gegenüber den Veranstalter

PT. Bali Chakra Tour
Jalan Ganetri 9 D
Denpasar 80235
Bali - Indonesia

anzumelden. Leistungsträger, Reiseleitungen oder andere Vertretungen sind nicht zur Entgegennahme von Anspruchsanmeldungen bevollmächtigt. Die Frist ist nur gewährt, wenn die Erklärung des Kunden vor ihrem Ablauf zugegangen ist, es sei denn, der Kunde ist ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert worden. Die vorstehenden Ansprüche können vom Kunden außer im eigenen Namen auch für mitreisende Familienangehörige bzw. im Namen von Reiseteilnehmern, die der Kunde bei der Reiseanmeldung vertreten hat, angemeldet werden. Die Anmeldung von Ansprüchen nicht zu diesem Personenkreis zählender Dritter ist unwirksam, ohne dass es einer sofortigen Zurückweisung durch den Veranstalter bedarf, wenn nicht innerhalb der Anmeldefrist eine Vollmachtsurkunde vorgelegt wird. Vertragliche Ansprüche des Kunden verjähren innerhalb von sechs Monaten. Die Verjährung beginnt mit dem Tage, an dem ein Programm dem Vertrage nach enden sollte. Hat der Kunde solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tage gehemmt, an dem der Veranstalter die Ansprüche schriftlich zurückweist. Die Abtretung von Ansprüchen gegen den Veranstalter ist ausgeschlossen.

10. Beschränkung der Haftung
Der Veranstalter haftet für die gewissenhafte Programmabwickelung, sorgfältige Überwachung und Auswahl der Leistungsträger (Restaurants, Hotels), die Richtigkeit der Programmbeschreibung, ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen unter der Berücksichtigung der ortsgebundenen Möglichkeiten oder landestypischen Besonderheiten. Die vertragliche Haftung des Veranstalters für Schäden, die nicht körperliche Schäden sind, ist auf den einfachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird. Der Veranstalter empfiehlt in diesem Zusammenhang den Abschluss einer Reiseunfall- und Reisegepäckversicherung. Für alle Schadenersatzansprüche des Kunden gegen den Veranstalter bei Personenschäden haftet der Veranstalter nach den in Indonesischen gesetzlichen Bedingungen.

11. Gesundheitsbestimmungen
Der teilnehmende Kunde hat sich während der Teilnahme einer Reise oder eines Ausfluges in normalen Gesundheitszustand zu befinden. Wird eine wesentliche Abweichung von einem solchen wie Schwangerschaft, Herz- und Lungenbeschwerden, schwere Diarrhöe, Fieber oder einer anderen Krankheit dem Veranstalter verschwiegen, ist dieser von jeglicher Haftung befreit.

12. Anwendbares Recht / Gerichtsstand

Es gilt indonesisches Recht, Gerichtsstand ist Denpasar, Bali, Republik Indonesien.

13. Website Rechte / Website Gebrauch / Verbindlichkeiten / Datenschutz
Diese Web Site und sein Inhalt einschließlich Design, Bilder, Texte und Logos von "balichakratours.com" ist im Besitz der in Indonesien ordentlich registrierten Firma PT. BaliChakra Bhuwana Agung mit Sitz in Denpasar 80235, Jalan Ganetri 9 D, Bali - Indonesien. Es ist untersagt, Teile dieser Site ohne schriftlicher Erlaubnis von PT. BaliChakra Bhuwana Agung zu modifizieren, kopieren, transferieren, herauszugeben, reproduzieren oder zu verkaufen. Der gesamte Inhalt dieses Auftritts im Internet (Website) unterliegt dem Copyright nach internationalen Richtlinien.
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Diese Verzichtserklärung beinhaltet jegliche Schadenersatzforderung der durch Funktionsstörung einer Ausübung oder Nichtausübung dieser Website entsteht, bezüglich einer Buchung durch diese Site, selbst wenn balichakratours.com von solch einer Schadenersatzforderung bezüglich solcher Schäden informiert wurde. Wenn, ungeachtet der Einwände dieser Ausschlagung, balichakratours.com für Beschädigung, Verlust, Schaden, Schadenersatz haftbar gemacht wird, beschränkt sich dies auf einen Anzahlungsbetrag oder eine vom Kläger schon bezahlte Bearbeitungsgebühr.
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